Verkehrsvorschriften in Slowenien entsprechen den Vorschriften in anderen EU-Ländern.
In Slowenien fährt man auf der rechten Straßenseite. Verkehrszeichen in Slowenien gelten international und sind in der Lateinschrift verfasst. Während der Fahrt im Auto müssen Sicherheitsgurte überall dort angelegt werden, wo sie eingebaut sind. Fahren mit Abblendlicht ist auch tagsüber gesetzlich vorgeschrieben. Zum vorgeschriebenen Standardzubehör fürs Auto gehören: Komplett Ersatzlampen, Pannendreieck, Erste-Hilfe-Kasten und im Winter auch Schneeketten. Beruffahrer (Taxifahrer, Kraftfahrzeugfahrer, Busfahrer) dürfen unter Alkoholeinfluss nicht fahren. Für alle anderen Fahrer darf der Alkoholwert im Blut nicht höher als 0.5 ‰ sein.
Jeder Fahrer ist verpflichtet mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu fahren. Die Geschwindigkeit muss an die Zustände auf den Straßen, Verkehrsdichte und Wetterverhältnisse angepasst werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den slowenischen Straßen:
- 130 km/h – auf der Autobahn
- 100 km/h – auf Straßen, die für Kraftfahrzeuge bestimmt sind.
- 90 km/h – auf allen anderen Straßen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft
- 50 km/h – auf Straßen innerhalb einer Ortschaft
- 30 km/h – in Gebieten mit beschränkter Geschwindigkeit.
- 10 km/h – in Gebieten mit mäßigem Verkehr und in Fußgängerzonen
Geschwindigkeitsbegrenzungen verbunden mit dem Typ des Fahrzeugs:
- 80 km/h:
- Für Fahrzeuge mit einem Höchstgewicht von 3500kg mit Anhänger
- Für Busse mit Anhänger für das Reisegepäck mit Ausnahme von Gelenkbussen
- 50 km/h:
- Für Fahrzeuge mit angebrachten Schneeketten
- Für Fahrzeuge mit einer verminderten Sicht auf 50m
- Für Fahrzeuge, die einen anderen Wagen ziehen
In der Stadt ist parken an dafür markierten Plätzen erlaubt. Parkgebühr wird gezaht. Alle nicht an richtigen Stellen geparkten Fahrzeuge, die den Straßenverkehr hemmen, werden abtransportiert.
.































