Reisepass benötigt man in erster Linie beim Übergang der Grenze. Der Reisepass dient auch als Nachweis der Identität und der Staatsbürgerschaft. In den meisten Staaten ist ein Reisepass mit einer Mindergültigkeitsdauer von 3 bzw. 6 Monaten erforderlich.
Personalausweis dient als Nachweis der Identität oder der Staatsbürgerschaft. Mit einem Personalausweis können EU-Staatsbürger, Staatsbürger der Schweiz, Kroatien und Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein) nach Slowenien einreisen und bis zu 30 Tage bleiben.
Einen Gültigen Personalausweis benötigen auch Kinder. Ist das Kind jünger als 15 Jahre und reist mit einer fremden Person, benötigt es einer Zustimmung seiner Eltern oder des Vormunds.
Für die Einreise nach Slowenien und eine Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen benötigen die Staatsbürger der EU, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neu Zealand, und den Vereinigten Staaten kein Visum. Reisende, die aus Staaten kommen, für die ein Visum erforderlich ist, können dieses an slowenischen Botschaften und Konsulaten oder an Grenzübergängen beantragen.
Möchten Sie länger als 90 Tage in Slowenien bleiben, so ist auf dem Ausländeramt eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Ein Führerschein, der in den Mitgliedstaaten der EU, in Norwegen, auf Island oder in Liechtenstein ausgestellt wurde, wird überall anerkannt, deswegen ist der internationale Führerschein nicht erforderlich. Das gilt für diejenigen Staaten, die die Wiener Konvention unterzeichneten. Der internationale Führerschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Waffenschein ist ein Identifikationsdokument, der für den Besitz und das Tragen der Schutz-, Jagd- und Sportwaffen ausgestellt wird. Die EU-Staatsbürger benötigen für die Mitnahme von Waffen innerhalb der EU-Grenzen einen Waffenschein oder die EU-Erlaubnis. Staatsbürger der Staaten, die in einem der Mitgliedstaaten der EU nicht dauerhaft ansässig sind, benötigen für die Mitnahme einer Waffe eine Erlaubnis des Einreisestaates und eine Erlaubnis der Staaten der EU, über die sie reisen. Waffen müssen an den Außengrenzen angemeldet werden, eine Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen wird nach einer Zustimmung aller Staaten, über die man reist, erteilt.
Grüne Karte ist eine internationale Bestätigung über die Autounfallversicherung, die die Versicherungskosten gemäß dem Gesetz über die Autounfallpflichtversicherung für das Zielland zusichert. Grüne Karte muss an der Grenze und im Fall eines Verkehrsunfalls vorgezeigt werden. Sie ist Pflicht für alle Staatsbürger anderer Staaten, mit Ausnahme der Staaten, mit denen Slowenien ein Abkommen abschloss.
Autodokumente, die sie mitnehmen sollen, wenn Sie in Slowenien mit einem Auto unterwegs sind: gültiger Führerschein, Kraftfahrzeugschein, Erlaubnis für die Benutzung eines fremden Wagens (wenn Sie nicht mit Ihrem eigenen fahren) und die Grüne Karte.































