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Grenzübergänge, diplomatische Vertretungen, Zollvorschriften, Haustiere

Reiseführer- Slowenien, Nützliche Informationen

Einreise

Slowenien ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Seitdem Slowenien ein Vollmitglied der EU ist, gibt es an den Grenzen zu Österreich, Italien und Ungarn keine Zollkontrollen mehr. Grenzkontrollen werden nut seitens der Polizei durchgeführt. Nach der vollen Ausführung des Schengener Abkommens, wird man die Kontrollen an den Außengrenzen der EU verstärken u.z. an der Grenze zu Kroatien. Passieren der Grenze am Land, Flughafen oder Hafen wird nach den Vorschriften durchgeführt, die für alle Mitgliedstaaten der EU gelten.
Staatsbürger der EU, der Schweiz und Kroatien benötigen bei der Einreise oder bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen nur einen Personalausweis; Staatsbürger anderer Staaten benötigen einen gültigen Reisepass.

Diplomatische und konsularische Vertretungen anderer Staaten in Slowenien

Botschaften, Missionen und Konsulate anderer Staaten in Slowenien

Zollbestimmungen

Personen, die nach Slowenien einreisen, müssen darauf achten, dass die Einfuhr von Waren beschränkt oder ganz untersagt sein kann bzw. dass bei der Einfuhr entsprechende Dokumente vorzuweisen sind (Erlaubnis, Bestätigung oder Zeugnis). Alle erforderlichen Dokumente müssen vorher im Staat, der die Ware ausführt oder an entsprechenden Stellen in Slowenien vorbereitet werden. Die slowenischen Zollbestimmungen sind den EU-Bestimmungen angepasst.
Für Personen, die aus EU-Mitgliedstaaten kommen und nach Slowenien über ein Drittland einreisen, sollten bei der Einreise nach Slowenien die Vorschriften beachten, die für die Einfuhr von Wahren aus Drittstaaten gelten. Drittstaaten sind Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind. Gleiche Bestimmungen wie für Slowenien gelten auch für die Staaten, die zwar Mitgliedstaaten der EU sind, die aber nicht zur EU-Zollunion gehören (Färöer, Grönland, Französische Überseegebiete, Kanalinseln und andere).

Besondere Einschränkungen und Verbote gelten bei der Einfuhr und Ausfuhr von Waffen, Arzneimitteln, Drogen, Lebensmitteln, geschützten Tier- und Pflanzenarten, Teilen von Pflanzen und bei Kleintieren.

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen oder Wertpapieren ist auf 3.000.000,00 SIT beschränkt. Ab 3.000.000,00 SIT besteht Deklarationspflicht. Die Einfuhr von kleineren Beträgen in Bargeld oder in Wertpapieren ist gestattet.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten Zollbehörde der Republik Slowenien.

 

Kleintiere

Zu Kleintieren werden Hunde, Katzen, Weiße Iltisse, Wirbellosen, tropische Zierfische, Kriechtiere, Nagetiere und Kaninchen gezählt. Für Reisen mit diesen Tieren gelten innerhalb der EU einheitliche Bestimmungen und wenn Sie reisen, benötigen Sie einen Heimtierausweis, der belegt, dass das Tier im laufenden Jahr gegen Tollwut geimpft worden ist, und den internationalen Heimtierausweis.
Die Bestimmungen bezüglich der Tollwut gelten nur für Reisen mit Hunden, Katzen und Weißen Iltissen. Für andere Tierarten gilt die Verordnung bezüglich der Tollwut nicht. Für Reisen mit diesen Tierarten benötigen Sie einen gültigen Heimtierausweis. Für andere Haustiere auf Reisen benötigen Sie den EU-Heimtierausweis und ein Tierkennzeichnen.

Medizinische Versorgung und Gesundheitsversicherung
Medizinische Versorgung in Slowenien entspricht internationalen Standards. In allen Städten gibt es Krankenhäuser und in kleineren Ortschaften Krankenpraxen.

 

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